Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten und die Pflege zu Hause selbst organisiert ist, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient Ihrer Sicherheit und der Qualität der Pflege – und wir stehen Ihnen dabei zuverlässig zur Seite.
🩺 Was wir für Sie tun:
Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie individuell und praxisnah – abgestimmt auf Ihre persönliche Pflegesituation.
Wir geben Tipps zur Pflege, beantworten Fragen zur Versorgung und helfen dabei, Überforderung zu vermeiden.
Dabei dokumentieren wir den Besuch fachgerecht, sodass die Pflegekasse Ihren Anspruch auf Pflegegeld weiterhin bestätigt.
🕓 Wie oft ist die Beratung erforderlich?