Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, hat jeder Pflegebedürftige nunmehr die Möglichkeit, Hilfen in Höhe von 125 Euro pro Monat in Anspruch zu nehmen. Diese 125 Euro pro Monat können nicht ausgezahlt werden, sondern müssen als Dienstleistungen von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen bereitgestellt werden.
Beispiele im häuslichen Umfeld:
√ Hilfe beim Einkaufen
√ Hilfe im Haushalt
√ Spazieren gehen
√ Besuche in der Kirche/auf dem Friedhof
Beispiele außer Haus:
√ Regelmäßige Gruppentreffen
√ Seniorengymnastik
√ Gemeinsames Kochen und Backen
√ Ausflüge
Sie möchten eine andere Dienstleistung in Anspruch nehmen? Sprechen Sie uns an, wir werden eine Lösung für Sie finden.