Entlastungs- und Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige, die sich rund um die Uhr um ihre Lieben kümmern, stehen dauerhaft unter Stress. Sie müssen sowohl die Belange des zu Pflegenden, als auch der Familie und des Berufs organisatorisch bewältigen. Es besteht die Gefahr, dass sie dabei die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreichen. Um dies zu verhindern, stehen auch hier entsprechende finanzielle Hilfen zur Verfügung.


Für die Entlastungs- und Verhinderungspflege stehen jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, bis auf 2.418 Euro erhöht werden.


Das Geld kann zum Beispiel dafür verwendet werden, um einen pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise in seinen Aufgaben zu entlasten oder bei Verhinderung des Pflegenden diese Aufgaben zeitweise von ausgebildeten Kräften durchführen zu lassen.